Inhaltsverzeichnis
E-Scooter in Italien: Neue Klarstellung der Regierung überrascht deutsche Urlauber
Italien reagiert auf Probleme bei der Vergabe der Kennzeichen
Die neuen E-Scooter-Regeln in Italien sorgen seit Wochen für Fragen. Besonders ausländische Eigentümer wissen oft nicht, ob sie ihren Roller legal nutzen können. Nun hat das italienische Verkehrsministerium mit einem neuen Rundschreiben reagiert.
Die Klarstellung vom 20. Juli 2026 betrifft die Vergabe des italienischen Identifikationskennzeichens. Das Ministerium veröffentlichte sie nach zahlreichen Hinweisen auf Probleme. Betroffen waren vor allem im Ausland gemeldete Italiener und andere Personen mit ausländischem Wohnsitz.
Auf den ersten Blick klingt das nach einer möglichen Lösung für deutsche Urlauber. Beim genauen Lesen zeigt sich jedoch ein anderes Bild.
Ausländischer Wohnsitz schließt das Kennzeichen nicht mehr automatisch aus
Bisher bereitete vor allem der Begriff „Wohnsitz“ Schwierigkeiten. Die italienischen Zulassungsstellen verstanden darunter häufig nur einen offiziell gemeldeten Wohnsitz in Italien.
Das Ministerium stellt nun klar: Entscheidend ist nicht ausschließlich der melderechtliche Wohnsitz. Auch der sogenannte gewöhnliche Wohnsitz kann für die Ausgabe des E-Scooter-Kennzeichens ausreichen.
Damit können auch Personen mit offizieller Meldeadresse im Ausland ein italienisches Kennzeichen erhalten. Sie müssen jedoch nachweisen, dass ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Italien liegt.
Die entscheidende Grenze liegt bei 185 Tagen
Als gewöhnlicher Wohnsitz gilt grundsätzlich jener Ort, an dem eine Person mindestens 185 Tage pro Jahr lebt. Maßgeblich sind persönliche und berufliche Bindungen.
Eine weitere Möglichkeit betrifft Grenzpendler und Menschen, die in einem anderen EU-Staat arbeiten. Bleiben ihre persönlichen Bindungen in Italien und kehren sie regelmäßig zurück, kann Italien trotzdem als gewöhnlicher Wohnsitz gelten.
Auch ein zeitlich begrenzter beruflicher Aufenthalt im Ausland führt nicht automatisch zum Verlust des italienischen Lebensmittelpunkts. Der bloße Besuch einer Schule oder Universität reicht dagegen nicht aus, um einen gewöhnlichen Wohnsitz zu begründen.
Die Antragsteller müssen ihre Situation mit einer eigenen Erklärung belegen. Das Ministerium stellt dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Wer von der neuen Regelung wirklich profitiert
Die Klarstellung hilft vor allem Menschen, die tatsächlich eng mit Italien verbunden sind. Dazu zählen etwa im Ausland gemeldete Italiener, Grenzpendler oder Personen mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt in Italien.
Auch ein deutscher Staatsbürger kann grundsätzlich profitieren. Dafür müsste er jedoch glaubhaft nachweisen, dass er gewöhnlich in Italien lebt.
Eine Ferienwohnung allein dürfte dafür nicht ausreichen. Ebenso wenig genügt ein mehrwöchiger Sommerurlaub. Das Rundschreiben verlangt einen echten Lebensmittelpunkt und keine vorübergehende Urlaubsadresse.
Für Bürger aus Staaten außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums kommt eine weitere Voraussetzung hinzu. Sie müssen einen gültigen italienischen Aufenthaltstitel nachweisen.
Keine Sonderregel für normale Urlauber
Für deutsche Urlauber bringt die neue Klarstellung daher kaum Erleichterung. Wer zwei oder drei Wochen in Jesolo, Cavallino-Treporti oder Bibione verbringt, erreicht die Grenze von 185 Tagen nicht.
Die Regierung hat auch kein befristetes Urlauberkennzeichen eingeführt. Eine vereinfachte Registrierung für ausländische Touristen fehlt ebenfalls.
Aus der neuen Regelung lässt sich deshalb ableiten: Ein gewöhnlicher deutscher Urlauber kann seinen mitgebrachten E-Scooter weiterhin nicht über diese Ausnahme registrieren.
Die Klarstellung löst damit ein Problem für Menschen mit Lebensmittelpunkt in Italien. Sie schließt jedoch nicht die Regelungslücke für klassische Feriengäste.
Deutsches Versicherungskennzeichen bleibt weiterhin problematisch
Das neue Rundschreiben behandelt ausschließlich die Frage des Wohnsitzes bei der Kennzeichenvergabe. Es erklärt nicht, dass ein deutsches Versicherungskennzeichen in Italien anerkannt wird.
Italien verlangt weiterhin einen eigenen Identifikationsaufkleber und eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter. Das italienische Wirtschaftsministerium führt beide Punkte ausdrücklich als eigenständige Pflichten auf.
Das deutsche Versicherungskennzeichen ersetzt den italienischen Aufkleber daher nicht automatisch. Auch der Versicherungsschutz allein löst das Kennzeichenproblem nicht.
Eine offizielle allgemeine Ausnahme für deutsche, österreichische oder andere ausländische E-Scooter hat die Regierung weiterhin nicht veröffentlicht.
Was deutsche Urlauber jetzt beachten sollten
Wer seinen eigenen E-Scooter aus Deutschland mitbringt, sollte ihn ohne italienische Registrierung nicht auf öffentlichen Straßen einsetzen. Das gilt selbst dann, wenn der Roller in Deutschland ordnungsgemäß versichert ist.
Die einfachere Alternative bleibt ein korrekt registrierter Mietroller vor Ort. Dabei müssen Urlauber dennoch alle italienischen Verkehrsregeln beachten. Dazu gehören unter anderem die Helmpflicht und die Einschränkungen bei den erlaubten Straßen.
Die neue Klarstellung bringt also erstmals mehr Sicherheit für Menschen mit einem tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Italien. Für klassische Urlauber bleibt die entscheidende Frage jedoch ungelöst. Solange Italien keine eigene Touristenregel einführt, bleibt der private deutsche E-Scooter im öffentlichen Verkehr ein rechtliches Risiko.
