Gibt es derzeit Grenzkontrollen?

Diese Frage wird immer wieder heiß diskutiert in den Internet-Foren. Denn es ist ja mit dem dPLF ein bürokratischer Aufwand verbunden, da stellt sich die Frage ob es überhaupt kontrolliert wird. Manche scheinen da richtig enttäuscht zu sein, dass sie nicht kontrolliert wurden und geben dann „schlaue“ Ratschläge, dass man das alles nicht benötigen würde.

Gibt es derzeit Grenzkontrollen?

Aktuell finden Stichproben Kontrollen statt. Bei der Einreise nach Italien zumeist NICHT bei der Grenze, sondern ein paar Kilometer weiter bei der ersten Mautstation.

Auch bei der Rückreise beispielsweise nach Österreich finden immer wieder 3G-Kontrollen statt. Auch hier nicht direkt an der Grenze sondern am Beispiel Arnoldstein nach der Grenze mit Ableitung von der Autobahn.

Was wird empfohlen?

Bitte immer VOR Einreise nach den aktuellen Einreisebestimmungen erkundigen. Diese können sich auch laufend ändern. Bitte nicht auf „Schlaumeier“ in Internet-Foren verlassen, diese werden eure Strafen dann nicht begleichen. Diese Vorschriften muss man sehen wie den Führerschein. Man muss ihn immer mitführen, wird aber oft jahrelang nicht kontrolliert. Ändert aber nichts daran, dass es Vorschrift ist.

Was braucht man derzeit zur Einreise nach Italien?

Derzeit gültige Voraussetzungen für die Einreise:

Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich vor der Einreise über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) elektronisch registrieren. Nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall ein ausgedrucktes Selbsterklärungsformular (deutsche, englische Fassung) vorgelegt werden.
Vorlage eines in Österreich oder in einem EU-Land ausgestellten „Grünen Covid-Passes“ in englischer oder italienischer Sprache (ACHTUNG: ein Test- oder Impfzertifikat ohne Green Pass QR-Code reicht nicht aus!), bestehend aus einem der drei folgenden Nachweise:
einem vollständigen Impfzyklus mit einer von der EMA zugelassenen Covid-Schutzimpfung.
einer erfolgten Genesung von Covid-19.
einem negativen Ergebnis eines Covid-19-Tests (PCR- oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden).

Minderjährige: Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Minderjährige ab dem 6. Lebensjahr benötigen zur Einreise einen negativen Covid-19 Test (PCR- oder Antigentest). Die Quarantänepflicht für Minderjährige bei Einreise entfällt, sofern sie in Begleitung eines Elternteils, der durch die Vorlage der erforderlichen Zertifikate von der Quarantäne befreit ist, reisen und (ab dem 6. Lebensjahr) über einen negativen PCR-oder Antigentest verfügen. Stand 14.4.2022

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