Informationen zur Winterreifenpflicht

Der anstehende Urlaub in den Osterferien stellt viele vor die Frage der Winterreifenpflicht. Da die Osterferien im Jahr 2023 relativ früh anstehen, betrifft einen natürlich klarerweise dieses Thema bei der Reisevorbereitung. In diesem Artikel bieten wir eine Übersicht über die verschiedenen Pflichten in den Ländern.

Inhaltsverzeichnis

Informationen zur Winterreifenpflicht

Es ist sehr wichtig, sich über die genauen Bestimmungen zu informieren. Denn einerseits drohen natürlich Strafen, wenn man die Pflichten nicht einhält, aber viel schwerwiegender ist natürlich die eigene Sicherheit. Und nicht zu vergessen, bei einem etwaigen Unfall kann die Versicherung durchaus auch aussteigen, wenn mit der falschen Ausrüstung gefahren wird. Denn es ist durchaus nicht ausgeschlossen, dass in höher gelegenen Straßen auf dem Weg in den Urlaub noch Schnee liegt. So ist beispielsweise der höchste Punkt der Tauernautobahn auf 1.340 Meter. Da ist es nicht ungewöhnlich, auch noch im April oder Anfang Mai eine Schneefahrbahn vorzufinden.

Deutschland – gibt es eine Winterreifenpflicht?

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.

Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.

Österreich – gibt es eine Winterreifenpflicht?

Ja, in Österreich gibt es bei winterlichen Straßenverhältnissen von 1.11 bis 15.4. eine Winterreifenpflicht. Wer also beispielsweise über die Tauernautobahn oder über den Brenner fährt und in winterliche Fahrverhältnisse kommt, muss jedenfalls in der angegebenen Zeit Winterreifen am Fahrzeug montiert haben. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und natürlich auch für den Versicherungsschutz, ist es jedenfalls empfohlen diese Pflicht auch einzuhalten.

Schweiz – gibt es eine Winterreifenpflicht?

Nein, in der Schweiz gibt es ebenfalls keine Winterreifenpflicht. Aber es gibt eine Mithaftung im Fall eines Unfalls durch ungeeignete Bereifung.

Italien – gibt es eine Winterreifenpflicht?

Nicht einheitlich. Manchmal durch Schilder angezeigt, in Südtirol beispielsweise von 15.11. bis 15.4. Da jedoch zumeist ohnehin schon durch Länder wie Österreich oder die Schweiz gefahren werden muss, erübrigt sich das Thema zumeist. Detaillierte Informationen gibt es in diesem Artikel: Winterreifenpflicht in Italien

Gibt es eine Schneekettenpflicht?

Eine allgemeine Schneekettenpflicht gibt es in den oben genannten Ländern nicht, allerdings kann auf höhergelegenen Straßen durch Beschilderung eine solche vorgeschrieben werden. Daher empfiehlt es sich, je nach gewählter Strecke, diese mitzuführen.

Wo erhalte ich Schneeketten?

Schneeketten sind im gängigen Fachhandel erhältlich. Bestellbar auch über diesen Link

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Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Fahrt mit Schneeketten?

Ja! Beispielsweise darf in Italien mit Schneeketten nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Generell gilt, die Herstellerangaben zu beachten. Der Richtwert von 50 km/h sollte niemals überschritten werden.

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