Wo in Italien ist jetzt noch Maskenpflicht?

Mit 1. Mai 2022 hat es auch weitere Lockerungen bei der Maskenpflicht gegeben. Jedoch sind ein paar wenige Bereiche weiterhin von der Maskenpflicht umfasst.

Die Verwendung von FFP2-Masken bleibt an folgenden Orten verpflichtend:

  • Flugzeuge
  • Schiffe und Fähren, die für überregionale Transportdienste eingesetzt werden
  • High Speed, Intercity, Intercity Night, Interregionalzüge
  • Linienbusse, die mehr als zwei Regionen verbinden
  • Mietbusse mit Fahrer
  • Nah- und Regionalverkehr
  • Indoor-Shows in Theatern, Kinos, Konzertsälen, Unterhaltungsstätten und Live-Musik
  • Indoor-Sportveranstaltungen

In jedem Fall wird die Verwendung der Maske in allen Innenräumen und in allen Fällen von Menschenansammlungen im Freien dringend empfohlen.

Ausnahmen

Bitte beachten Sie, dass jedoch in allen Situationen von der Maskenpflicht ausgenommen sind:

  • Kinder unter sechs Jahren;
  • Personen mit Erkrankungen oder Behinderungen, die mit der Verwendung der Maske nicht vereinbar sind, sowie Personen, die mit einer behinderten Person kommunizieren müssen;
  • diejenigen, die Sport treiben

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